Unsere Leistungen

Hals-Nasen-Ohren-Erkrankungen kommen oft plötzlich und heftig. Daher findet die tägliche HNO-ärztliche Sprechstunde bei uns ohne Terminvergabe in der Reihenfolge der Anmeldung statt. Dies bedingt unterschiedliche Wartezeiten. Im Normalfall sollte die Wartezeit 30 - 60 Minuten nicht übersteigen. Sie müssen die Zeit nicht im Wartezimmer verbringen, sondern können Sie sinnvoll nutzen. Bitte sprechen Sie die Mitarbeiterin an der Anmeldung hierauf an und teilen ihr auch mit, wenn Sie wieder zurück sind. Sämtliche konservative (nicht operative) HNO-ärztliche Untersuchungen und Therapien kommen zur Anwendung.

Endoskopien:

Für spezielle Fragestellungen, insbesondere bei Schwerhörigkeit, Tinnitus, Syndrom des überempfindlichen Ohres (fälschl."Hyperacusis"), Schwindel und Schleudertrauma sind Terminvergaben erforderlich. Gleiches gilt für Patienten mit MCS (multiple chemical sensitivity). Bei aufwendigen Fragestellungen sind im Rahmen der neurootologischen Netzwerk-Diagnostik Untersuchungen an 2 bis 3 Tagen erforderlich. Wir sind unseren auswärtigen Patienten gerne bei der Hotelzimmersuche behilflich.


Untersuchungen mit Terminvergabe:

1. Orientierende Audiometrische Seitenlokalisationen mit Stimmgabelpüfungen.

2. Tonschwellenaudiogramm:

Die Prüfung des Reintonschwellengehörs erfolgt beidseits mittels eines elektronischen Audiometers mit Luft- und Knochenleitungshörer.

3. Sprachaudiogramm:

Bei der Prüfung des Sprachverständnisses ermitteln wir den Hörverlust für zweistellige Zahlen und den Diskriminationsverlust bei optimaler Sprachverständlichkeit für Einsilber psychophysisch und statistisch.

4. Reflexaudiometrie mittels der Mittelohrimpedanzprüfung:

Mit Hilfe der Messung des akustischen Widerstandes untersuchen wir sowohl das Mittelohrdurchlüftungsverhalten, als auch die Auslösbarkeit des Stapediusreflexes im Mittelohr auf Reintonstimuli.

5. Bestimmung der akustischen Dynamik:

Neben der Tonschwelle wird mit Hilfe von Reintönen die frequenzabhängige Unbehaglichkeitsschwelle bestimmt, welche z. B. Auskunft darüber gibt, ob laute Töne oder Geräusche zu besonderen Missempfindungen oder Hörverzerrungen führen.

6. Tinnitusmaskierung:

Mit audiometrischen Reintönen und/oder Geräuschen wird versucht, die psychophysische Lokalisierung und Verdeckung der angegebenen Ohrgeräusche vorzunehmen.

7. Transitorisch evozierte otoakustische Emissionen (TEOAE):

Transitorisch evozierte otoakustische Emissionen (TEOAE) werden durch Beschallung des Innenohres ausgelöst. Dadurch lässt sich die mechanische Verstärkerfunktion des Haarzellapparates des Innenohres in der Cochlea bestimmen.

8. Computerunterstützte Hörprüfung mit akustisch evozierten Potentialen kurzer Latenz (ABEP):

Die Hirnstammuntersuchung der Hörbahn mit evozierten EEG-Potentialen wird mit abgestuften und deutlich überschwelligen akustischen Tonclickreizen sowohl vom rechten, als auch vom linken Ohr her durchgeführt und bilateral am Kopf abgeleitet. Dadurch wird die Funktion der im Hirnstamm verlaufenden Hörbahnen beiderseits überprüft.

9. Computerunterstützte Hörprüfung mit akustisch evozierten Potentialen langer Latenz (ALEP):

Die Funktionsprüfung der supratentoriellen Hörbahnstrukturen und der akustischen Hirnrinde mit evozierten Potentialen wird mit deutlich überschwelligen akustischen Tonburstreizen sowohl vom rechten, als auch vom linken Ohr her durchgeführt und bilateral am Kopf abgeleitet. Damit werden die wahrnehmungsnahen Hirnerregungsmuster und die sogenannten kognitiven Hirnpotentiale objektiv dargestellt.

10. Äquilibriometrische Funktionsprüfung:

Die objektive Aufzeichnung der Augenbewegungen und die qualitative monokuläre Bewertung der Nystagmussignale sowie der interokulären Augenbewegungskoordination erfolgt mittels der Mehrkanal-Elektronystagmographie (ENG) u.a. auch im Hinblick auf den Bewegungsvergleich beider Augen miteinander.

Die objektive Aufzeichnung der gleichgewichtsregulierenden Kopf-Körper-Bewegungsmuster wird mittels der bewegungsspuraufzeichnenden Cranio-Corpo-Graphie-Methode (CCG) vorgenommen., die u.a. arbeitsmedizinisch nach Vorschrift des berufsgenossenschafltlichen Vorsorgegrundsatzes G 41 zur Objektivierung von vestibulospinalen Gleichgewichtsstörungen eingesetzt wird. Damit werden Bewegungsmuster des Kopfes, des Halses und der Schultern objektiv aufgezeichnet und gemessen.

11. Prüfung des Spontannystagmus:

Bei geschlossenen Augen im (Halb-)Dunkeln mittels ENG. Auf diese Weise wird die spontane Stabilität der Augenbenwegungen ohne äußerliche Reize untersucht.

12. Monaurale kalorische Prüfung des vestibulo-okulären Systems:

Die monaurale kalorische Vestibularisprüfung beruht auf einer bithermalen Wasserspülung beidseits und der qualitativen inspektorischen sowie der systematischen numerischen und graphischen Auswertung der Mehrkanal-ENGs mittels der Schmetterlingsmethode. Mit dieser Methode ist es möglich, die Schweresinnesorgane in den lateralen Bogengängen seitengetrennt objektiv zu überprüfen.

13. Binaurale per- und postrotatorische Prüfung des vestibulo-okulären Systems (RIDT):

Die experimentelle, überschwellige binaurale Vestibularisprüfung erfolgt mittels des rotatorischen Intensitätsdämpfungstestes auf dem elektronisch programmierbaren Drehstuhl und der qualitativen inspektorischen sowie der systematischen numerischen und graphischen Auswertung der Mehrkanal-ENGs mittels der per- und postrotatorischen L-Kennlinien-Tabelle. Mit diesem Test werden die Bogengangsauswertungen beider Innenohren auf mittelstarke und überstarke Drehbeschleunigungen objektiv und quantitativ geprüft.

14. Vestibulärer Reizreaktionsstärkevergleich (VRRSV):

Der vestibuläre Reizreaktionsstärkevergleich (VRRSV) durch die aequilibriometrische Kombination von vestibulärer kalorischer Warmreaktionskennlinie mit der vestibulären ipsidirektionalen perrotatorischen Nystagmuskennlinie führt anhand des Intensitätsvergleiches beider unterschiedlich ausgelöster Reaktionen zu einer Beurteilung des überschwellig geprüften vestibulo-okulären Nystagmussystemes. Auf diese Weise lassen sich Kompensations- und Dekompensationsphänomene der vestibulären Gleichgewichtsregulation verifizieren.

15. Prüfung des retino-okulären Systems (BPF):

Die Prüfung erfolgt mit Hilfe der optischen Blickpendelfolge auf dem Digital Eyetrack bei variabler Stimuluslaufgeschwindigkeit mit Mehrkanalaufzeichnung der Augenbewegungen und der qualitativen inspektorischen sowie der systematischen numerischen und tabellarischen Auswertung der Mehrkanal-ENGs. Auf diese Weise wird der gleitende Blickverfolgungsmechanismus der Augen objektiv und quantitativ auf seine Intaktheit hin überprüft.

16. Prüfung des retino-okulären Systems (Freifeldoptokinetik):

Die Prüfung erfolgt mit Hilfe der optischen Umweltkontrolle bei Geradeausblick auf dem elektronisch programmierbaren Drehstuhl bei konstanter Stimuluslaufgeschwindigkeit mit 90° Drehung. Die inspektorische Bewertung der Registrierkurven und der quantitativen Auswertung der Augenbewegungen wird systematisch anhand der Mehrkanal-ENGs durchgeführt. Mit diesem Test wird die dynamische Blickrückstellfunktion der Augen auf visuelle Reize untersucht.

17. Computerunterstützte EEG-Analyse der visuell evozierten Hirnpotentiale (VEP):

Die Funktionsprüfung des visuellen Systems erfolgt nach vorangehender psychophysischer Visusbestimmung mit Hilfe einer computerunterstützten Analyse der bilateral über dem Hinterkopf abgeleiteten optisch induzierten EEG-Muster. Als Stimuli werden Schachbrettinversionen heller und dunkler Quadrate grober und mittlerer Rasterung auf einem computergesteuerten Video-Display monokulär angewendet. Mit diesem Test wird die vom Auge durch das Gehirn zum Occipitalpol verlaufende Sehbahnfunktion beiderseits untersucht.

18. Prüfung des vestibulo-kardialen Systems:

Die EKG-Registrierung erfolgt simultan mit den spontanen und experimentellen Vestibularisprüfungs-ENGs. Die aequilibriometrischen Belastungs-EKGs werden hinsichtlich des Auftretens von Herzfrequenzänderungen und Herzrhythmusstörungen als Ausdruck einer vestibulo-vegetativen Interaktion qualitativ und quantitativ ausgewertet.

19. Prüfung des vestibulo-spinalen Systems (CCG):

Die aequilibriometrische vestibulo-spinale Reaktionsaufzeichnung erfolgt mittels der bewegungsspuraufzeichnenden Cranio-Corpo-Graphie-Methode. Es werden sowohl die Kopf-, als auch die Körperbewegungsmuster des Stehversuches nach Romberg und des Tretversuches nach Unterberger/Fukuda als polygraphische, radarbildartige Bewegungsspurmuster aufgezeichnet und der qualitativen inspektorischen sowie der systematischen numerischen und tabellarischen Auswertung der polygraphischen Bewegungsmuster unterzogen. Dabei werden auch typische Kopf-Körper-Schemastörungen berücksichtigt. Seit einigen Jahren ist es mittels der Ultraschall Computer Cranio-Corpographie (US CCG) möglich die intracorporalen Halsbewegungen gezielt darzustellen. Diese Methode eröffnet ganz neue Wege der Funktionsdiagnostik in Kombination mit der MRT-Diagnostik des Kopfsockelgelenkes.

20. Tretversuch-Cranio-Corpo-Gramm:

Es handelt sich um einen sehr empfindlichen, dynamischen Test für die vestibulo-spinale raumorientierende Körperbewegungsausrichtung und -Stabilisierung.

21. Stehversuch-Cranio-Corpo-Gramm:

Es handelt sich um einen objektiven Test zur Aufzeichnung von Stehschwankungen und Kopf-Körper-Schemastörungen einschließlich typischer Bewegungsmuster bei dyskinetischen Syndromen, z. B. bei Schiefhals oder bei Parkinson'scher Krankheit.

22. Cranio-Corpo-Gramm der berührungslosen Kopf-Hals-Bewegungsuntersuchung:

Mit Nick- und Drehbewegungen des Kopfes gegenüber dem Rumpf. Es handelt sich um die Aufzeichnung von Willkürbewegungen des Halses, zu denen der Patient aufgefordert wird.

23. Dopplersonographie:

Dopplersonographie der 4 hirnversorgenden und 2 aus dem Hirn herausziehenden Gefäße. Mittels der Dopplersonographie wird im Bereich der 4 hirnversorgenden großen extracraniellen Arterien, d.h. Arteria carotis interna rechts und links sowie Arteria vertebralis rechts und links und der aus dem Schädel herausziehenden Arteria supratrochlearis rechts und links nach hämodynamisch relevanten Strömungsveränderungen der craniellen Blutversorgung gefahndet.

24. Weitere spezielle neurootometrische Tests:

Je nach Erfordernis im Einzelfall.